Zum Genehmigungsverfahren für ein Grabmal
Auf
nahezu allen Friedhöfen gelten spezielle Vorschriften, Verordnungen
oder Statuten, welche vor Aufstellung eines Grabmals in vielen Fällen
ein kostenpflichtiges Genehmigungsverfahren vorschreiben.
Die
dazu benötigten Unterlagen erhalten Sie kostenlos von der Örtlichen
Friedhofsverwaltung oder dem Grünflächenamt.
Da
unsere Erinnerungssteine den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften
(Liegendsteine) ohne zusätzliche Befestigung und/oder Verankerung
entsprechen,
benötigen sie grundsätzlich kein Betonfundament, und können somit
fast von Jedermann einfach gelegt werden.
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